Bekenntnis
Diese Willensbekundung wird geschlossen zwischen dem
Sklaven ........
(künftig Slave genannt)
und seinem Herrn Sir Claus
(künftig Meister genannt)
Berlin, den .. .. ….
Diese Willensbekundung wird in dem Wissen beider Partner unterzeichnet, dass diese keinerlei Geltung vor Gericht hat, und beide Partner verzichten auf die Möglichkeit, etwaige Punkte dieser Willensbekundung bei einem ordentlichen Gericht einzuklagen.
Unter diesem Wissen verpflichten sich beide Partner, moralisch nachfolgende Punkte so genau wie irgend möglich einzuhalten.
Ich verspreche hiermit, meinem Meister - im Wissen um seine Loyalität, menschlichen Reife und langjährigen Erfahrung - ihm als sein Slave jederzeit treu zu dienen, ihm zu gehorchen und alles zu unternehmen, um seinen Anforderungen an meine Ausbildung und Erziehung zu entsprechen.
Ich werde mich dem Verlangen und den Wünschen meines Meisters unterordnen, ohne durch Dritte beeinflusst zu werden.
§ 1 Allgemeine Regeln
1. Der Slave gelobt dem Meister in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam.
2. Sein Körper, Geist und seine Zeit außerhalb des Berufslebens (dto. Ausbildung) gehören dem Meister.
4. Der Slave darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn, sein Meister befiehlt oder erlaubt es.
5. Der Slave hat das Recht zu weinen, leise zu schreien und zu betteln; aber er erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf seine Behandlungen haben müssen.
Außerdem weiß er, dass sein Meister, wenn er sich durch seine Laute gestört fühlt, ihn knebeln oder ihn auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
6. Der Slave hat seinen gesunden Körper dem Meister zur Verfügung zu stellen.
7. Der Slave hat immer zu zeigen, dass er seine Rolle zu dienen und zu gehorchen akzeptiert, sowohl zu Hause als auch an anderen, von seinem Meister befohlenen Orten. Er ist sich dessen bewusst, dass der Meister seinen Körper und Geist frei nach seinen Wünschen benutzen kann.
Grenzen sind vorher entsprechend den vorher eingereichten Fragebögen des Slaves besprochen worden.
8. Der Slave hat sehr sorgsam mit seinem Körper umzugehen;
d. h. er wird seinen Körper nach allen Regeln der körperlichen Hygiene sauber und gesund halten, pflegen und trainieren.
Außerdem hat er die Pflicht, seinen Körper an den befohlenen Stellen von sämtlichen Körperhaaren zu befreien.
9. Der Slave wird jede ihm gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten.
Er ist bereit, seinen Meister jederzeit Auskunft über seinen körperlichen und seelischen Zustand zu geben.
10. Der Slave verpflichtet sich, alle seine persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren.
11. Er übernimmt die Wertvorstellungen seines Meisters und wird versuchen, diese so gut es ihm möglich ist nachzuleben.
12. Der Slave erlaubt dem Meister ausdrücklich, ihn zu bestrafen.
Sei es wegen Verfehlungen aus dieser Willensbekundung, anderen Verfehlungen oder nach freier Entscheidung des Meisters.
Dies schließt die körperliche Züchtigung (ohne bleibende Verletzungen) ausdrücklich mit ein.
Der Slave wird keine Kritik an der Strafe an sich oder an der Höhe des Strafmaßes üben.
13. Der Slave wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben dieser Willensbekundung schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden.
Er ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch bestraft wird.
14. Der Slave wird sich mit allen Kräften bemühen, seinem Meister perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die sein Meister von ihm erwartet.
15. Der Slave kann nicht nur vom Meister, dem Alphaslave sondern u.U. von beauftragten Dritten behandelt, ausgebildet und erzogen werden. Das schließt ggf. (stets vorher abgestimmten) geschützten analen und oralen Sex mit ein.
16. Der Slave antwortet nur, wenn er direkt angesprochen wurde. Aufgaben, die ihm auferlegt werden, beantwortet er stets mit: " Ja, Sir!" (wahlweise statt Sir = Herr, Meister, Master).
17. Auf Anordnung hat der Slave jederzeit und allerorts einzelne Kleidungsstücke abzulegen oder sich teilweise oder ganz auszuziehen.
§ 2 Anrede des Meisters
1. Der Slave wird immer respektvoll und ehrfürchtig über seinen Meister reden.
2. Er wird ihn immer in "Sie-Form" mit "Herr", "Meister" oder „Sir“ anreden (Ausnahmen: siehe Regeln in der Öffentlichkeit).
§ 3 Freizeit des Slave
1. Der Meister hat die Möglichkeit, seinem Slaven "Freizeit" oder auch „Urlaub“ einzuräumen, in denen sich der Slave frei bewegen und benehmen darf.
2. Während dieser Zeit werden keine Bestrafungen des Slaves durchgeführt.
3. Es ist jedoch klar, dass der Slave seinem Meister weiter mit Respekt und Liebe begegnet, und dass Dinge, die sich der Slave in dieser Zeit zu Schulden kommen lässt, zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden können, wenn sein Meister dies für notwendig hält.
§ 4 Bestrafung bei Vergehen
1. Der Slave weiß, dass Vergehen gegen die Absicht und den Inhalt dieser Willensbekundung zu Bestrafungen führen.
2. Er wird diese ertragen und für seine Erziehung dem Meister danken.
3. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Meisters.
§ 5 Private Regeln
1. Ist der Meister zugegen, bestimmt er, ob und wie sich der Slave zu kleiden hat.
2. Ist der Slave mit seinem Meister in einem Raum, bittet er ihn um Erlaubnis, wenn er den Raum verlassen will. Er hat hierbei den Grund zu nennen und wohin er gehen möchte.
3. Zu den Mahlzeiten wird der Slave seinen Meister bedienen.
4. Wenn der Slave zu seinem Meister, oder dieser zu ihm spricht, hat der Slave aufmerksam zu sein, und seinen Blick zu senken, wenn es nicht anders befohlen wird.
5. Der Slave trägt ggf. dauerhaft seinen eigenen Keuschheitsgürtel (falls vorhanden).
§ 6 Regeln für die Öffentlichkeit
1. Der Slave hat sich jederzeit so zu verhalten, dass außerhalb von BDSM-Personen seine Position nicht bemerkt werden kann.
2. Er wird seinen Meister mit Herr + Familienname ansprechen; außer wenn er etwas anders befohlen hat.
3. Auch in der Öffentlichkeit hat der Slave hinter seinem Meister zurückzustehen.
4. Der Slave darf sich nach seinen Vorstellungen kleiden, solange er damit seine Kleidungsregeln nicht verletzt und er seinen Meister vor Verlassen der Wohnung um sein Einverständnis gebeten hat.
§ 7 Rechte für die Ausbildung
1. Keine Vereinbarung in dieser Willensbekundung darf den Werdegang im Beruf/Studium etc. des Slaves negativ beeinflussen oder gar gefährden. Im Gegenteil! Diese Vereinbarung dient u.a. dazu, dies aktiv seitens des Meisters streng zu kontrollieren und damit zu fördern.
2. Der Meister wünscht sich einen ordentlich und ehrlich arbeitenden/lernenden Slave, der seinen eigenen Lebensunterhalt sichert (incl. aller Beiträge für Pflichtversicherungen usw.).
3. Der Slave nimmt nach Maßgabe seiner Kräfte und Ausbildung Anteil am Leben seines Meisters und unterstützt ihn wirksam dabei auch finanziell.
§ 8 Kleidung des Slaves
1. Der Slave darf während seiner Schlafenszeit ggf. Kleidung tragen.
2. Der Slave wird, nachdem er nach Hause gekommen ist, sofort die vom Meister zugewiesenen Kleidungsstücke anlegen bzw. nackt sein.
§ 9 Pflichten des Meisters
1. Der Meister ist für das Wohlbefinden seines Slaves in sehr erheblichem Maße mit verantwortlich.
2. Der Meister muss sicherstellen, seinen Slaven keine körperlichen Schäden zuzufügen, welche die Aufmerksamkeit von nicht an der Beziehung beteiligter Personen erregen könnten.
3. Selbstverständlich ist, dass alle Aktivitäten des Meisters, die das Leben des Slaven in Gefahr bringen oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, unzulässig und tabu sind!
4. Der Meister wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit dem Slaven besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine festgelegten Grenzen verletzt werden.
5. Der Meister garantiert dem Slaven, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper des Slaven nach sich ziehen könnten.
6. Der Meister garantiert, die Anonymität, Würde und Unantastbarkeit des Slaves in der Öffentlichkeit zu wahren und ihn vor Dritten zu beschützen.
7. Der Meister ist sich bewusst, dass das Wohlergehen des Slaves vorrangig von ihm abhängt, und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen im Rahmen dieser Willensbekundung sicherzustellen.
9. Der Meister kümmert sich bei Bedarf um eigenen Wohnraum des Slaves in seiner unmittelbaren Nachbarschaft.
Ein Umzug des Slaves hängt vor allem davon ab, einen geeigneten Job/Studienplatz in Berlin oder dem nahen Umland gefunden zu haben.
§ 10 Rechte des Meisters
1. Der Slave ist verpflichtet, alle Aktivitäten seines Meisters zu erdulden, die nicht in dieser Willensbekundung ausgeschlossen werden.
2. Der Meister hat das Recht, dem Slave Schmerzen zuzufügen, wenn es der Erziehung dient oder ihm danach verlangt.
§ 11 Abschluss
1. Der Slave
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diese Willensbekundung verstanden zu haben.
Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in dieser Willensbekundung.
Ich bin bereit, meinen Körper und meine Seele an meinen Meister zu verschenken, ihm zu seiner Befriedigung zu dienen und als Slave zu "gehören".
Ich denke intensiv darüber nach, in absehbarer Zeit in unmittelbare Nähe meines Meisters zu ziehen.
Der Slave ………..
2. Der Meister
Ich habe diese Willensbekundung verstanden und akzeptiere den Wunsch meines Slaves, von mir ausgebildet und erzogen zu werden und mir ehrlich zu dienen.
Ich übernehme die Verantwortung für sein Wohlergehen, seine Erziehung und Perfektionierung zu einem demütigen, gehorsamen Slaven.
Ich erkenne die aus dieser Willensbekundung erwachsende persönliche Verantwortung und werde mein "Eigentumsrecht" nicht missbrauchen.
Der Meister Sir Claus